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Deutschland
Donnerstag, 10. November 2022
Kirchenvertreter fordern:

Parteien sollen Weg für Bürgergeld freimachen

Berlin- Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, hat die Parteien aufgefordert, sich zügig über die Einführung eines Bürgergelds zu einigen. Der Streit darüber komme angesichts der Inflation und der Teuerungen im Lebensmittel- und Energiebereich nicht zur rechten Zeit, erklärte der Vertreter der katholischen Bischöfe bei der Bundesregierung am Mittwoch in Berlin.

Die Reform werde von den Wohlfahrtsverbänden ausdrücklich begrüßt, so der Prälat. Dabei bestehe Einvernehmen, dass die Erhöhung der Regelbedarfe überfällig und bei der Reform „sehr moderat oder auch zu moderat ausgefallen ist“. Auch die Diakonie hatte die Parteien zu einer schnellen Beilegung des Konflikts aufgerufen.

Der Bundestag stimmt am heute über die Einführung eines Bürgergelds ab. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten. Die Union droht bei dem derzeitigen Gesetzentwurf mit einer Blockade im Bundesrat.

Jüsten erklärte weiter, die Regelungen zur Karenz- und Vertrauenszeit seien im Kern auch sinnvoll. Im Bürgergeld-Gesetz stehe zudem nichts von einer Abschaffung der Sanktionen. Es sei wichtig, dass die betroffenen Menschen jetzt das Signal der Unterstützung erhielten. Eine Möglichkeit wäre es, eine Klausel aufzunehmen, nach der die Wirkungen des Gesetzes überprüft werden.

Das Bürgergeld soll die bisherige Grundsicherung Hartz-IV ablösen. Ziel ist es demnach, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich besser um einen erneuten Berufseinstieg und möglicherweise auf die Weiterbildung zu konzentrieren. Dazu sind Sanktionen abgemildert worden. Zudem wird Vermögen bis zu einer bestimmten Grenze geschont. Konkret ist für die ersten beiden Jahre Bürgergeld-Bezug ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. Leben mehrere Menschen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, etwa in einer Familie, gilt der Betrag nur für die erste Person für jede weitere kommen 30.000 Euro dazu. Für eine Familie mit vier Personen würde sich somit ein Betrag von 150.000 Euro ergeben. (KNA)