Genitalverstümmelung bleibt in Gambia verboten
Banjul/Bonn – Das Parlament im westafrikanischen Gambia hat einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Verbots der weiblichen Genitalverstümmelung abgelehnt. Menschenrechtsorganisationen und Frauenrechtlerinnen begrüßten die am Montag getroffene Entscheidung und bezeichneten sie im Kurznachrichtendienst X als "historisch". Genitalverstümmelung bleibt somit verboten.
Im März hatten noch 42 von 49 Parlamentariern für die Prüfung des Vorstoßes gestimmt. Eingebracht hatte ihn ein Abgeordneter mit der Begründung, man müsse die "religiöse Reinheit aufrechterhalten sowie kulturelle Normen und Werte schützen". Unterstützung erhielt er von einflussreichen Muslimen und islamischen Verbänden.
Weibliche Genitalverstümmelung ist in Gambia, wo sich mehr als 95 Prozent der gut 2,4 Millionen Einwohner zum Islam bekennen, seit 2015 verboten. Strafrechtlich verfolgt wurde sie allerdings erstmals im vergangenen Jahr. Ein Gericht verurteilte drei sogenannte Beschneiderinnen zur Zahlung von Geldstrafen, die ein Imam übernahm.
Wenig später erließ der Oberste islamische Rat Gambias eine Fatwa (Richtspruch), in der es heißt, dass "Allah die Beschneidung von Frauen angeordnet" habe. Diese Sichtweise ist unter Experten jedoch höchst umstritten. Gegner argumentieren, dass es sich um eine kulturelle, aber keine religiöse Praxis handelt.
Davon betroffen sind in Gambia laut UN-Angaben drei von vier Frauen. Die Weltgesundheitsorganisation unterscheidet vier Arten von Genitalverstümmelung. Die Konsequenzen sind gravierend: Neben Infektionen und Wundheilstörungen kommt es zu Problemen beim Wasserlassen, Komplikationen bei Geburten bis hin zu Depressionen. 2012 hatte die UNO-Vollversammlung einstimmig eine Resolution gegen weibliche Genitalverstümmelung verabschiedet. (KNA)