Das hat noch niemandem geschadet
Eltern, die ihren Kindern mit dem Teppichklopfer eine Tracht Prügel verpassen, sie „windelweich“ schlagen. Oder ihnen mit einem Schlag auf den Hinterkopf verpassen, weil dieser ja – so lautet der Spruch – „das Denkvermögen erhöht“. Umfragen zufolge gibt es derartige körperlichen Züchtigungen heute weniger als noch in den 1980er oder -90er Jahren, ganz zu schweigen von der Nachkriegszeit mit ihrer „Schwarzen Pädagogik“. Den kleinen Klaps oder wenn einem „mal die Hand ausrutscht“, das sehen viele gestressten Eltern nach. Dabei ist Gewalt in der Erziehung auch per Gesetz verboten.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Mit rotgrüner Mehrheit beschloss der Bundestag am 6. Juli 2000 das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“. Damals berichteten laut Untersuchungen etwa vier von fünf Kindern, dass sie körperliche oder psychische Gewalt erlitten hatten. Vier Monate später, am 8. November 2000, trat es schließlich in Kraft. Seitdem steht im Bürgerlichen Gesetzbuch: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Parallel startete die zuständige Ministerin eine Kampagne und warb für „mehr Respekt vor Kindern“. Neue Beratungsstellen und Trainings entstanden; hier sollte und soll Eltern geholfen werden, ihre Kinder auch in Stresssituationen gewaltfrei zu erziehen.
Ein langer Schatten der Gewalt
Blickt man zurück, ist es ein langer Weg bis zu dieser Reform. Schon in der Bibel heißt es im Alten Testament im Buch der Sprüche: „Der seine Rute schont, der hasst seinen Sohn. Wer ihn aber lieb hat, der züchtigt ihn bald.“ Und noch bis 1958 stand im Bürgerlichen Gesetzbuch: „Der Vater kann kraft des Erziehungsrechts angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden.“ Bis 1980 werden dann die Mittel zur Erziehung nicht näher definiert. Erst danach heißt es dann, dass zumindest „entwürdigende Erziehungsmaßnahmen unzulässig“ sind. 1998 wird es dann mit folgendem Satz noch einmal näher ausgeführt: „Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig.“
Die Akzeptanz für Gewalt in der Erziehung nimmt auch in der Bevölkerung ab. Laut einer aktuellen Befragung des Universitätsklinikums Ulm lehnen zwei Drittel der Befragten körperliche Strafen ab, vor zehn Jahren waren es nur die Hälfte. Diese Einstellungsveränderung zeigt sich auch im Hinblick auf die gesellschaftlich akzeptierten Gewaltformen: 30,9 Prozent der Befragten halten einen Klaps auf den Hintern für vertretbar, 2016 waren dies über 50 Prozent. Eine leichte Ohrfeige halten zur Zeit 14,5 Prozent der Befragten für angebracht, ein leichter Rückgang gegenüber 2016 (17 Prozent). Ob körperliche Gewalt akzeptiert wird, scheint auch eine Frage des Lebensalters zu sein: Die jüngste befragte Altersgruppe, die 16–30 Jährigen, lehnt zu 80,1% körperliche Bestrafungen in der Erziehung von Kindern ab. In der Gruppe der ältesten Befragten, den 61–95-Jährigen, beträgt die Ablehnung nur 54,9 Prozent. Insgesamt ist aber auch die gesellschaftliche Sensibilität für eine körperliche Züchtigung gestiegen. Wird ein Kind in der Öffentlichkeit geschlagen – etwa auf einem Spielplatz – nehmen das in der Regel andere Eltern nicht einfach hin.
Psychische Gewalt schwerer zu erkennen
Schwieriger ist das bei psychischer Gewalt – wenn etwa Eltern ihre Kinder permanent herabsetzen oder permanent als Ursache jeglichen Übels wahrnehmen. Dabei kann das für Kinder langfristige psychische Folgen haben, so der Ulmer Mediziner Jörg Fegert, der die aktuelle Befragung verantwortete. Auch Jugendämter und Gerichte täten sich schwer, diese Form von Kindeswohlgefährdung anzusprechen und adäquaten Schutz für die betroffenen Kinder herzustellen.
Experten sprechen sich auch deshalb dafür aus, den Begriff der gewaltfreien Erziehung gesetzlich zu präzisieren. Neben der physischen und psychischen Gewalt gehöre zu einem solchen erweiterten Begriff auch die Vernachlässigung von Fürsorgepflichten. Denn, so betonen sie, die Geschichte der gewaltfreien Erziehung in Deutschland zeige, wie gesetzliche Maßnahmen zu nachhaltiger positiver gesellschaftlicher Veränderung führten.